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Mindeststeuergesetz (MinStG)
Altenburg/Englisch/Benecke

Mindeststeuergesetz (MinStG)

Kommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-504-20159-3

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Mindeststeuergesetz (MinStG) (1. Auflage)

3. Für ein vorangegangenes Geschäftsjahr

52

Siehe dazu Rz. 36 ff.

53

Abweichend von § 52 Abs. 1 MinStG sieht § 52 Abs. 2 Satz 1 MinStG eine Neuberechnung des effektiven Steuersatzes und des Steuererhöhungsbetrags für ein konkretes vorangegangenes Geschäftsjahr (= Änderungsjahr) vor. Folgerichtig stellt die Norm deshalb auf „ein vorangegangenes Geschäftsjahr“ im Singular und nicht wie Abs. 1 auf „vorausgegangene[.] Geschäftsjahre“ im Plural ab.

54

Die vorgesehene Neuberechnung spricht — insbesondere hinsichtlich Abs. 2 — für eine Begrenzung des Anwendungsbereichs auf Geschäftsjahre nach dem Inkrafttreten des MinStG. Es fehlt schlicht an einer Rechtsgrundlage, um Mindeststeuerberechnungen für Geschäftsjahre vor dem Inkrafttreten des MinStG durchzuführen. Alternativ ließe sich vertreten, dass der Rücktrag mangels gegenteiligem Regelungsbefehl zwar durchzuführen ist, aber „ins Leere“ läuft (= Geschäftsjahr, in dem MinStG nicht anwendbar ist). Formal setzt diese Argumentation allerdings die Neuberechnung einer tatsächlich nicht existierenden Mindeststeuerberechnung nach Maßgabe des § 57 MinStG voraus. Letzteres überzeugt nur bedingt, denn anstelle einer Neuberechnung wür...

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