Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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3. Gefahr der Verzerrung des effektiven GloBE-Steuersatzes ohne Bereinigung von Gewinnen und Verlusten aus Änderungen des beizulegenden Zeitwerts
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Gewinne und Verluste aus Änderungen des beizulegenden Zeitwerts werden ausgenommen, weil diese in vielen Steuerhoheitsgebieten von der Steuerbemessung ausgenommen sind. Ein Gewinn oder Verlust aus der Änderung des beizulegenden Zeitwerts, der im Jahresüberschuss, aber in der steuerlichen Bemessungsgrundlage nicht erfasst wird, stellt eine permanente Differenz dar. Ohne Anpassung des für die Mindeststeuer relevanten Gewinns oder Verlusts würden Gewinne aus der Änderung des beizulegenden Zeitwerts den effektiven GloBE-Steuersatz vermindern; bei Verlusten käme es hingegen zu einem höheren effektiven GloBE-Steuersatz. § 21 Nr. 1 MinStG vermeiden einen Großteil dieser permanenten Differenzen, weil Gewinne oder Verluste Änderungen des beizulegenden Zeitwerts nicht in die Mindeststeuer-Bemessungsgrundlag einbezogen werden, soweit es sich um Schachtelbeteiligungen handelt.
Gewinne oder Verluste aus Änderungen des beizulegenden Zeitwerts einer Portfoliobetei...