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Mindeststeuergesetz (MinStG)
Altenburg/Englisch/Benecke

Mindeststeuergesetz (MinStG)

Kommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-504-20159-3

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Mindeststeuergesetz (MinStG) (1. Auflage)

2. Passive Erträge im Mindeststeuer-Gewinn berücksichtigt

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Die passiven Erträge müssen im Mindeststeuer-Gewinn berücksichtigt werden. Dabei muss es sich um den Mindeststeuer-Gewinn der Tochtergesellschaft handeln, weil nur dort diese Erträge erzielt werden. Erträge i.S.d. Nr. 1 bis 6, die im Mindeststeuer-Gewinn der Tochtergesellschaft nicht enthalten sind, weil sie z.B. nach § 18 Nr. 2 oder 3 i.V.m. §§ 20 bzw. 21 MinStG als gekürzte Dividenden oder Gewinne oder Verluste aus Eigenkapitalbeteiligungen aus dem Mindeststeuergewinn gekürzt werden, qualifizieren mithin nicht als passive Erträge und unterliegen damit auch nicht den Beschränkungen des § 49 Abs. 2 MinStG. Daraus folgt, dass z.B. nur Dividenden aus kürzer als einem Jahr gehaltenen Portfolio-Beteiligungen als passive Erträge i.S.d. § 7 Abs. 25 Nr. 1 MinStG qualifizieren.

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