Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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III. Entstehung des Primärergänzungssteuerbetrags
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Auf Ebene der steuerpflichtigen obersten Muttergesellschaft entsteht gem. § 8 Abs. 1 MinStG ein Primärergänzungssteuerbetrag für das Geschäftsjahr. Dabei handelt es sich um den Ergänzungssteuerbetrag in Höhe des ihr zuzurechnenden Anteils am Steuererhöhungsbetrag der niedrig besteuerten Geschäftseinheit. Der Anteil der Muttergesellschaft am Steuererhöhungsbetrag der niedrig besteuerten Einheit berechnet sich nach den Vorgaben des § 9 MinStG (zu den Einzelheiten § 9 MinStG Rz. 1 ff.).
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Der zurechenbare Anteil ist dabei auf die Höhe der Eigenkapitalbeteiligung der obersten Muttergesellschaft an der niedrig besteuerten Geschäftseinheit begrenzt.