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Mindeststeuergesetz (MinStG)
Altenburg/Englisch/Benecke

Mindeststeuergesetz (MinStG)

Kommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-504-20159-3

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Mindeststeuergesetz (MinStG) (1. Auflage)

IV. Beurteilungsstichtag und Änderungen bei der Gruppenträgerstellung (Abs. 3 Satz 5 bis 7)

31

Für die Anwendung des § 3 Abs. 3 Satz 1 bis 4 MinStG sind nach § 3 Abs. 1 Satz 5 MinStG die Verhältnisse zum Ablauf des Besteuerungszeitraums (= KJ, § 94 MinStG) maßgebend. Bei Änderungen der Gruppenträgerstellung hat eine erneute Überprüfung auf den dann maßgebenden Stichtag zu erfolgen.

32

Nach § 3 Abs. 3 Satz 7 MinStG gilt in den Fällen des § 3 Abs. 3 Satz 3 Alt. 3 MinStG (Alternative 3: eigenständige Bestimmung) bei Ausscheiden des Gruppenträgers aus der Mindeststeuergruppe die Bestimmung als Gruppenträgers automatisch für das laufende KJ mit sofortiger Wirkung als widerrufen. Ein solches Ausscheiden könnte z.B. bei Verkauf des Gruppenträgers oder einer übergeordneten Geschäftseinheit aus der Unternehmensgruppe heraus oder aufgrund einer Sitzverlegung vorliegen. Eine Neubestimmung des Gruppenträgers hätte entsprechend den dann zum Ablauf des betreffenden Besteuerungszeitraums maßgebenden Verhältnissen zu erfolgen.

33

Auch wenn dies in § 3 MinStG nicht explizit geregelt ist, dürfte der Wegfall der Eigenschaft oberste Muttergesellschaft (Alternative 1), gemeinsame Muttergesellschaft (Alternative 2) oder w...

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