Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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IV. Vereinbarkeit mit Verfassungsrecht/Vereinbarkeit mit Unionsprimärrecht
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Nach der in diesem Kommentar vertretenen Auffassung kann der Blankettverweis des Art. 32 MinStRL die Mitgliedstaaten nicht wirksam auf die Umsetzung der Berichte und Verwaltungsleitlinien des Inclusive Framework zum CbCR-Safe-Harbour verpflichten (s. § 84 MinStG Rz. 15). Die sich daraus ergebende Konsequenz einer Richtlinienwidrigkeit dahingehender nationaler Safe Harbour-Regelungen würde sich auch auf § 87 MinStG erstrecken.
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Im Übrigen bestehen gegen die Definitionen des § 87 MinStG a.F. keine eigenständigen unions- oder verfassungsrechtlichen Bedenken. Dasselbe gilt grds. auch für die Neufassung durch das MinStAnpG. Der in § 87 Abs. 1 Satz 2 MinStG n.F. angeordnete Ausschluss vom CbCR-Safe-Harbour u.a. bei unzulässigen Anpassungen oder bei Unterbleiben gebotener Anpassungen der maßgeblichen Rechnungslegungsinformationen selbst dann, wenn kein Verschulden vorliegt und der Fehler im Ergebnis keinen Einfluss auf die Erfüllung der CbCR-Safe-Harbour Tests hat (s. Rz. 30), ist allerdings unverhältnis S. 1330 mäßig. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass sich die...