Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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I. Regelungsgegenstand und Bedeutung
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Über § 44 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. § 50 MinStG wird das Konzept der Abgrenzung latenter Steuern in das MinStG integriert. Dabei regelt § 44 Abs. 1 MinStG die Detailberechnung des Gesamtbetrags der angepassten erfassten Steuern, § 50 MinStG die Ermittlung des Gesamtbetrags der angepassten latenten Steuern. Die Vorschrift gilt als eine der zentralen Normen des MinStG und wurde von der Praxis sowie der Wirtschaft mit nicht unerheblichem Nachdruck gefordert. Im Ergebnis wird sichergestellt, dass temporäre Differenzen zwischen der Handels- und Steuerbilanz im Rahmen der Berechnung des effektiven Steuersatzes Berücksichtigung finden (sog. kompensatorischer Effekt). Die Norm stellt sicher, dass eine Äquivalenz zwischen Zähler und Nenner bei der Ermittlung des effektiven Steuersatzes hergestellt wird (sog. „Äquivalenzprinzip“). Hiermit sollen Verzerrungen vermieden werden, die lediglich aus dem Umstand resultieren, dass es zu einer abweichenden, zeitlichen Erfassung von Aufwendungen und Erträgen zwischen den steuerlichen und den handelsrechtlichen Vorschriften kommt, die sich zu einem späteren Zeit...