Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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1. Einordnung der Vorschrift
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§ 73 MinStG regelt das sog. Steuertransparenzwahlrecht. Die Vorschrift sieht vor, dass eine konsolidierte Investmenteinheit, die steuerlich intransparent ist, unter den Voraussetzungen von § 73 Abs. 1 MinStG als steuertransparente Einheit behandelt werden kann. Dies stellt eine Abweichung von dem Grundsatz des investment entity blending gem. § 72 MinStG dar, wonach der effektive Steuersatz von steuerlich intransparenten Investmenteinheiten eines Steuerhoheitsgebiets grundsätzlich separat von den übrigen Einheiten ermittelt wird.
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Durch das Steuertransparenzwahlrecht soll nach der OECD bei Geschäftseinheiten, die an einer Investmenteinheit beteiligt sind und bei denen eine Besteuerung auf Grundlage der Veränderungen des Markt- bzw. Zeitwerts (mark-to-market) erfolgt, ein Gleichlauf der steuerlichen Erfassung von Erträgen für Zwecke der Mindestbesteuerung und der Ertragsbesteuerung ermöglicht werden (§ 73 Abs. 1 Nr. 1 MinStG). Diese Regelung ist in Deutschland nur bei fondsgebundenen Lebensversicherungen praxisrelevant, da wegen des Anschaffungskostenprinzips eine Besteuerung zum Markt- bzw. Zeitwerts grundsätzlich nicht...