Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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e) Versicherungs-Investmenteinheiten
118
Die Definition von Versicherungs-Investmenteinheiten findet sich — wie auch in der Richtlinie — nicht im Abschnitt mit allen anderen Definitionen, sondern erst in Art. 42 Abs. 1 Lux-MinStG und wird im Anschluss daran für die Anwendung einzelner weiterer Artikel erneut aufgegriffen.
S. 1595
119
Für die Zwecke von Art. 42 Abs. 1 Lux-MinStG bezeichnet der Begriff „Versicherungs-Investmentgesellschaft“ eine Einheit, die die Begriffsbestimmungen eines Investmentfonds nach Art. 3 Nr. 31 Lux-MinStG oder eines Immobilien-Investmentvehikels nach Art. 3 Nr. 32 Lux-MinStG erfüllen würde, wenn sie nicht im Zusammenhang mit Verbindlichkeiten im Rahmen eines Versicherungs- oder Rentenvertrags gegründet worden wäre, und nicht vollständig durch eine Einheit gehalten würde, der unter die Regulierungsvorschriften des Steuerhoheitsgebiets fällt, in dem sie als Versicherungsgesellschaft gelegen ist. Ein Fonds, der mangels weiterer unverbundener Anleger nicht als Investmentvehikel qualifiziert, kann somit als Versicherungs-Investmenteinheit qualifizieren.
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In der Praxis investie...