Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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IV. Mindeststeuer Gesamtgewinn (Abs. 1 Satz 3)
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Abs. 1 Satz 4 legt die Bedeutung des Begriffs „Mindeststeuer-Gesamtgewinn“ fest. Dieser entspricht der positiven Differenz zwischen den Mindeststeuer-Gewinnen und Mindeststeuer-Verlusten nach Teil 3 des Gesetzes aller in einem Steuerhoheitsgebiet belegenen Geschäftseinheiten einer Unternehmensgruppe.
S. 979
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Durch das Abstellen auf den Mindeststeuer-Gesamtgewinn kommt zum Ausdruck, dass die Mindeststeuer alle Geschäftseinheiten eines Steuerhoheitsgebiets in den Blick nimmt sog. „jurisdictional blending“. Die in einem Steuerhoheitsgebiet belegenen Geschäftseinheiten bilden somit einen Verrechnungskreis. Durch die Beschränkung auf eine Jurisdiktion soll Gewinnverlagerung vermieden werden. Andererseits kann die Verrechnung innerhalb eines Staates dazu führen, dass trotz niedrig besteuerter Einheiten in der Summe keine Ergänzungssteuer entsteht.
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In einer Jurisdiktion sind zwei Geschäftseinheiten einer Unternehmensgruppe mit jeweils einem Mindeststeuer-Gewinn von 100 angesiedelt. Während Einheit A erfasste Steuern von 20 hat, sind bei...