Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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II. Verhältnis zu EU-Richtlinienrecht und internationalen Standards
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Nach den Vorstellungen der OECD soll die nationale Ergänzungsteuer in ihrer Ermittlung und Anwendung konsistent mit den Zielen der globalen Mindeststeuer sein. Die GloBE-MV enthalten keinen gesonderten Abschnitt bezüglich der nationalen Ergänzungssteuer, wie dies bspw. für die Primärergänzungssteuer oder die Sekundärergänzungssteuer der Fall ist. Vielmehr finden sich lediglich vereinzelte Regelungen an verschiedenen Stellen der GloBE-MV.
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So wird in Art. 4.2.2 Buchst. b der GloBE-MV festgelegt, dass die nationale Ergänzungssteuer nicht zu den erfassten Steuern zählt. Dies hat die MinStRL in Art. 20 Abs. 2 Buchst. b entsprechend aufgegriffen. Umgesetzt wurde dies durch den nationalen Gesetzgeber in § 45 Abs. 2 Nr. 1 MinStG, der ebenfalls die anerkannten nationalen Ergänzungssteuern von dem Begriff der erfassten Steuern ausschließt (s. § 45 MinStG Rz. 58 ff.). Dies ist mithin bei der Ermittlung des effektiven Steuersatzes der Unternehmensgruppe für ein Steuerhoheitsgebiet zu beachten.
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Zudem gibt die OECD im GloBE Musterkommentar vor, dass für die Berechnung des ...