Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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1. Identifikation der sachlichen Verbindung
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Das Mindestbesteuerungsgesetz knüpft in § 1 Abs. 1 MinStG im Ausgangspunkt an die Belegenheit von Geschäftseinheiten an, wobei die Belegenheit nach § 6 Abs. 1 MinStG grundsätzlich an die Ansässigkeit anknüpft und nach § 6 Abs. 3 MinStG bei Betriebsstätten grundsätzlich an die in dem DBA geregelte territoriale Belegenheit von Betriebsstätten. Hierbei handelt es sich um anerkannte territoriale Anknüpfungen, die keine völkerrechtlichen Probleme aufweisen.
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Die primäre Ergänzungssteuer (PES/IIR) nach § 8 MinStG für oberste und zwischengeschaltete Muttergesellschaften erfordert die mittelbare oder unmittelbare Beteiligung an nachgeordneten niedrig besteuerten Geschäftseinheiten. Diese Beteiligung ist nach § 1 Abs. 3 MinStG bei einer obersten Muttergesellschaft eine Kontrollbeteiligung und die zwischengeschaltete Muttergesellschaft (§ 1 Abs. 4 MinStG) ist folglich in diesen Kontrollzusammenhang einbezogen. Die sachliche Verbindung für Deutschland besteht somit in der Ansässigkeit einer Muttergesellschaft und einer Kontrollbeteiligung der Muttergesellschaft an der ausländischen niedrig besteuerten Geschäftseinheit.
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Die sekundäre Ergänzungssteuer (SES) ergänzt...