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Mindeststeuergesetz (MinStG)
Altenburg/Englisch/Benecke

Mindeststeuergesetz (MinStG)

Kommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-504-20159-3

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Mindeststeuergesetz (MinStG) (1. Auflage)

2. Nicht geltend gemachte Abgrenzungen

164

Die Ausübung des Wahlrechts, latente Steueraufwendungen für Zwecke der Ermittlung des Gesamtbetrags der angepassten latenten Steuern nicht einzubeziehen (§ 50 Abs. 5 MinStG) (Rz. 220) bewirkt die Eliminierung von latenten Steueraufwendungen aus der erstmaligen Bildung und nachfolgenden Erhöhung von passiven latenten Steuern. Folglich wird ein Aufwand aus der Steuerlatenzierung für S. 870 nicht geltend gemachte Abgrenzungen bei der Ermittlung des effektiven Steuersatzes (§ 53 Abs. 1 Satz 1 MinStG) zunächst nicht berücksichtigt (§ 50 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 MinStG). Damit kommt es zur Nichtanwendung des dem Bilanzrecht zugrunde liegende Periodisierungsgrundsatzes.

165

Stattdessen ist im Zeitpunkt des „tatsächlichen Anfalls“ einer bisher nicht geltend gemachten Abgrenzung ein Steueraufwand in den Gesamtbetrag der angepassten latenten Steuern einzubeziehen (§ 50 Abs. 2 Nr. 2 MinStG). Der Zeitpunkt des tatsächlichen Anfalls entspricht regelmäßig der Umkehrung der zu versteuernden temporären Differenz (IAS 12.15), der zugehörigen passiven latenten Steuer und der damit korrespondierenden Erhöhung der steuerlichen Bemessungsgrundlage (Gewinn, Einkommen)...

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