Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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4. Fremdvergleichsgrundsatz bei Finanzierungsbeziehungen
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Ferner ist bei grenzüberschreitenden Finanzierungsbeziehungen auf den international anerkannten Fremdvergleichsgrundsatz hinzuweisen, der mit § 16 MinStG auch Eingang in das Mindestbesteuerungssystem gefunden hat. Grenzüberschreitende Finanzierungsbeziehungen müssen danach dem sog. Fremdvergleichsgrundsatz genügen (Art. 9 OECD-MA, § 1 Abs. 1, 3d/3e AStG) Mit dem Wachstumschancengesetz wurden in den neuen Abs. 3d und 3e in § 1 AStG in Deutschland erstmalig gesetz S. 477 liche Verrechnungspreisregeln für unternehmensgruppeninterne Finanzierungsbeziehungen implementiert. Die Neufassung des § 1 AStG kommt nach § 21 Abs. 1a AStG grds. ab dem Veranlagungs- bzw. Erhebungszeitraum 2024 zur Anwendung.
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§ 4k Abs. 1 EStG hat jedoch bei der Verwendung von (hybriden) Finanzinstrumenten in grenzüberschreitenden Finanzierungen multinationaler Unternehmen Vorrang vor § 1 Abs. 3d AStG. Dies liegt daran, dass § 1 Abs. 3d AStG nur in Fällen greift, in denen grenzüberschreitende gruppeninterne Finanzierungen die Einkünfte des inländischen Steuerpflichtigen gemi...