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Mindeststeuergesetz (MinStG)
Altenburg/Englisch/Benecke

Mindeststeuergesetz (MinStG)

Kommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-504-20159-3

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Mindeststeuergesetz (MinStG) (1. Auflage)

C. Übergangsprozentsätze für Sachanlagen (Abs. 2)

9

Abs. 2 enthält die anstelle von 5 Prozent in den Jahren 2023 bis 2032 anzusetzenden Prozentsätze der berücksichtigungsfähigen materiellen Vermögenswerte. Die Sätze beginnen mit 8 Prozent und sinken bis 2028 um jeweils 0,2 Prozentpunkte jährlich. Ab 2029 sinken die Prozentsätze um 0,4 Prozentpunkte jährlich. Ab 2033 gilt dann der in § 58 MinStG ausgewiesene Prozentsatz von 5 Prozent.

S. 1032

10

Anzusetzen ist jeweils der Prozentsatz des Kalenderjahres, in dem das Geschäftsjahr beginnt. Wenn beispielsweise das Geschäftsjahr einer multinationalen Unternehmensgruppe am beginnt, beträgt der anzuwendende Satz für die Sachanlagen 7,4 %.

11

Im Übrigen gelten die gleichen Grundsätze wie zu Abs. 1 beschrieben.

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