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Mindeststeuergesetz (MinStG)
Altenburg/Englisch/Benecke

Mindeststeuergesetz (MinStG)

Kommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-504-20159-3

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Mindeststeuergesetz (MinStG) (1. Auflage)

2. Effektivsteuersatz-Test (Abs. 1 Nr. 2)

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Der Effektivsteuersatz-Test des § 84 Abs. 1 Nr. 2 MinStG basiert auf der Formel des § 53 Abs. 1 MinStG für die Ermittlung des regulären Effektivsteuersatzes. Ins Verhältnis zu setzen sind die dem getesteten Steuerhoheitsgebiet zuzurechnenden Steuern einerseits und der Gewinn oder Verlust vor Steuern der dort belegenen Geschäftseinheiten der Unternehmensgruppe andererseits. Anzusetzen sind jeweils aggregierte Größen entsprechend dem § 53 Abs. 1 MinStG inhärenten Konzept des „Jurisdictional Blending“. Ein Vereinfachungseffekt wird bei § 84 Abs. 1 Nr. 2 MinStG dadurch erreicht, dass gem. § 87 Abs. 1 Nr. 3 bis 6 MinStG (§ 87 Abs. 4 bis 6, 8 MinStG n.F.) die relevanten Kennzahlen den bereits vorhandenen Daten des qualifizierten länderbezogenen Berichts bzw. qualifizierten Konzernabschlus S. 1300 ses unter weitgehendem Verzicht auf Anpassungsrechnungen entnommen werden können. Entspricht der so ermittelte vereinfachte Effektivsteuersatz mindestens dem Übergangssteuersatz des § 87 Nr. 7 MinStG (bzw. § 87 Abs. 9 MinStG n.F.; im Zeitverlauf ansteigend: 15 % bis 17 %), ist der Effektivsteuersatz-Test des § 84 Abs. 1 Nr. 2 MinStG erfüllt.

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