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Mindeststeuergesetz (MinStG)
Altenburg/Englisch/Benecke

Mindeststeuergesetz (MinStG)

Kommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-504-20159-3

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Mindeststeuergesetz (MinStG) (1. Auflage)

II. Übernehmende Geschäftseinheit (Abs. 1 Satz 2)

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§ 66 Abs. 1 Satz 2 MinStG definiert den Begriff der übernehmenden Geschäftseinheit und regelt, dass die Gewinne oder Verluste aus der Übertragung von Vermögenswerten und Schulden bei der Berechnung des Mindeststeuer-Gewinns oder Mindeststeuer-Verlusts der übernehmenden Geschäftseinheit regulär auf der Grundlage der von der obersten Muttergesellschaft im Konzernabschluss angewandten Rechnungslegungsstandards zu ermitteln sind. Es findet also ausdrücklich keine Verknüpfung mit dem anzusetzenden Wert auf Ebene der übertragenden Geschäftseinheit statt. Stattdessen kann die übernehmende Geschäftseinheit nach dem anzuwendenden Rechnungslegungsstandard auch verpflichtet sein, Vermögenswerte und Schulden anzusetzen, die in der Rechnungslegung der übertragenden Geschäftseinheit nicht erfasst wurden, beispielsweise den Geschäfts- oder Firmenwert oder andere immaterielle Vermögenswerte sowie der Ansatz von anschaffungsnahen Nebenkosten. Damit hat auch § 66 Abs. 1 Satz 2 MinStG einen rein deklaratorischen Charakter, da lediglich klargestellt wird, dass die Daten aus der Rechnungslegung für die Ermittlung ...

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