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Mindeststeuergesetz (MinStG)
Altenburg/Englisch/Benecke

Mindeststeuergesetz (MinStG)

Kommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-504-20159-3

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Mindeststeuergesetz (MinStG) (1. Auflage)

1. Niedrige Besteuerung der zwischengeschalteten Muttergesellschaft (Abs. 2 Satz 1 Var. 1)

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Nach § 8 Abs. 2 Satz 1 Var. 1 MinStG ist Voraussetzung, dass die zwischengeschaltete Muttergesellschaft selbst eine niedrig besteuerte Einheit ist. Was unter einer niedrig besteuerte Geschäftseinheit zu verstehen ist, ist in § 7 Abs. 22 MinStG definiert. Demnach handelt es sich bei einer niedrig besteuerten Geschäftseinheit um eine Geschäftseinheit, die in einem Niedrigsteuerhoheitsgebiet belegen oder staatenlos ist, in einem Geschäftsjahr einen Mindeststeuer-Gewinn verzeichnet und in diesem Jahr einem nach dem MinStG ermittelten effektiven Steuersatz unterliegt, der unter dem Mindeststeuersatz von 15 % liegt (zu den Einzelheiten s. § 7 MinStG Rz. 168 ff.).

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Unter einem Niedrigsteuerhoheitsgebiet ist gem. § 7 Abs. 23 MinStG ein Steuerhoheitsgebiet zu verstehen, in dem eine multinationale Unternehmensgruppe einen Mindeststeuer-Gesamtgewinn erzielt und im betreffenden Geschäftsjahr einem nach dem MinStG ermittelten effektiven Steuersatz unterliegt, der unter dem Mindeststeuersatz von 15 % liegt (zu den Einzelheiten s. § 7 MinStG Rz. 172 ff.).

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