Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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1. Problemstellung
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Während intransparent besteuerte Unternehmen nach Art. 4 Abs. 1 OECD-MA aufgrund ihrer unbeschränkten Steuerpflicht abkommensberechtigt sind, sind transparent besteuerte Personengesellschaften mangels eigener Steuerpflicht nicht selbst abkommensberechtigt, sondern nur ihre Gesellschafter (Art. 1 Abs. 2 OECD-MA 2017), die wiederum aber auch in einem dritten Staat ansässig sein können.
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Die Konsequenzen einer Abkommensberechtigung für Personengesellschaft wäre, dass dieser Zugang zum Abkommensnetzwerk ihres Ansässigkeitsstaates erlangen würde. Folgendes Beispiel soll dies skizzieren:
Im Staat A sind Gesellschafter einer Personengesellschaft des Staates B ansässig und durch diese Personengesellschaft haben die Gesellschafter eine Betriebsstätte im Staat C. Wenn die Personengesellschaft wie üblich nicht abkommensberechtigt ist, gilt die Personengesellschaft nur als Betriebsstätte der Gesellschafter, und nur die Gesellschafter sind abkommensberechtigt. Im Ergebnis sind die Abkommensverhältnisse A → B sowie A → C für die Einkünfte aus der Betriebsstätte in C a...