Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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III. Regelmäßig isolierender Ausschluss vom CbCR-Safe Harbour
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Liegen die Voraussetzungen des § 85 Abs. 4 Satz 1 MinStG nicht vor, ist die Anwendung des CbCR-Safe-Harbour für die jeweilige Investmenteinheit gesperrt. Es ist dann grds. deren exakte Effektivsteuerlast und ggf. der Ergänzungssteuerbetrag gem. § 72 MinStG zu berechnen. Bei der Ausübung eines der Wahlrechte nach §§ 73 f. MinStG kann davon allerdings regelmäßig abgesehen werden (s. Rz. 6).
Für alle übrigen Geschäftseinheiten der Unternehmensgruppe kann sowohl im Belegenheitsstaat der Investmenteinheit wie auch in demjenigen eines gruppenzugehörigen Gesellschafters der CbCR-Safe-Harbour in Anspruch genommen werden, sofern die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Dies wird für den Fall einer Wahlrechtsausübung in § 84 Abs. 4 Satz 4 MinStG ausdrücklich klargestellt. Ebenso verhält es sich aber auch, wenn die Investmenteinheit wegen der abweichenden Belegenheit eines ihrer gruppenzugehörigen Gesellschafter vom CbCR-Safe-Harbour ausgeschlossen ist. Dies folgt schon aus dem Grundsatz der isolierten Berechnung etwaiger Ergänzungssteuern für die Investmenteinheit und ist im SH-Bericht 2022, auf dessen Umsetzu...