Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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III. Rechtsentwicklung
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Einzelne Elemente des § 46 (Abs. 1) MinStG wurden bereits in den Blueprint-Dokumenten aus dem Herbst 2020 angelegt. Insbesondere die Überlegungen zu möglichen Vortragsregelungen und zum Umgang mit permanenten Differenzen weichen aber noch erheblich ab.
In den GloBE-MV wurde ein demgegenüber neues Konzept vorgestellt. Art. 4.1.5 ist seit Veröffentlichung der GloBE-MV als solcher unverändert geblieben, aber auf Ebene der Kommentierung durch die OECD-VWL Februar 2023 erheblich ergänzt und modifiziert worden.
8
Art. 4.1.5 GloBE-MV wurde von der Kommission bereits im Richtlinien-Vorschlag aus Dezember 2021 im Wesentlichen unverändert übernommen (Art. 20.5 RL-E) und später auch nur geringfügig sprachlich angepasst (Art. 21.5 RL).
9
In Deutschland wurde die Regelung zunächst in § 38 in den Diskussionsentwurf vom aufgenommen, dort zunächst ohne die Abs. 3 und 4, d.h. ohne die Regelungen zum Mindeststeuerüberschussvortrag. Die Abs. 3 und 4 wurden erstmals im Regierungsentwurf (dort § 44) aufgenommen und S. 755 entsprechen — bis auf die numerische Anpassung von Gesetzesv...