Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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1. Überblick
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§ 2 MinStG trägt die Überschrift „Umfang der Besteuerung“. § 2 MinStG hat selbst keine eigene Rechtsfolge, sondern dient dem Überblick. Erst die folgenden Abschnitte des MinStG definieren konkrete Rechtsfolgen. § 2 MinStG enthält eine Auflistung der 3 Mechanismen, mit denen die globale effektive Mindestbesteuerung in Deutschland sichergestellt wird. Durch die Primärergänzungssteuerregelung (PES) in den §§ 8 bis 10 MinStG wird ein Primärergänzungssteuerbetrag geschuldet, die Sekundärergänzungssteuerregelung (SES) in den §§ 11 bis 14 MinStG definiert, wie ein Sekundärergänzungssteuerbetrag entsteht und die nationale Ergänzungssteuer (NES) nach §§ 90 bis 93 MinStG kann zu einem nationalen Ergänzungssteuerbetrag führen. Die PES und die SES dienen der Erhebung der MinSt in Deutschland für ausländische niedrig besteuerte Geschäftseinheiten. Die NES wirkt für innerdeutsche Sachverhalte, so dass in jedem Fall Deutschland das globale effektive Mindestbesteuerungsniveau selbst herstellt.