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Mindeststeuergesetz (MinStG)
Altenburg/Englisch/Benecke

Mindeststeuergesetz (MinStG)

Kommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-504-20159-3

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Mindeststeuergesetz (MinStG) (1. Auflage)

IV. Gesamtbetrag, der Veräußerungserlöse aus der anteiligen oder vollständigen Veräußerung der Beteiligung (Abs. 2 Nr. 4)

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Schließlich ist der Investitionsbetrag gem. § 29 Abs. 2 Nr. 4 MinStG um den Gesamtbetrag der Veräußerungserlöse aus der anteiligen oder vollständigen Veräußerung der Beteiligung zu vermindern. Im Falle der vollständigen Veräußerung müsste sich der Investitionsbetrag, allein auf Grund dieses Tatbestands auf null vermindern. Dies gilt nur für den Fall nicht, dass die Veräußerung zu einem Betrag erfolgt, der niedriger als der Investitionsbetrag, also der handelsrechtliche Buchwert der Beteiligung der den Anschaffungskosten entspricht, ist und die Veräußerung somit zu einem Verlust führt. Umgekehrt, erfolgt nur eine anteilige Veräußerung der Beteiligung, müsste der Veräußerungserlös sehr hoch sein, damit der Investitionsbetrag sich allein auf Grund dieser anteiligen Veräußerung auf null vermindert.

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Auf Grund der Ausübung des Wahlrechts nach § 39 MinStG, was zwingende Voraussetzung für die Anwendung des § 29 MinStG ist, sind diese Veräußerungserlöse im Mindeststeuer-Gewinn oder -Verlust des Inhabers zu berücksichtigen....

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