Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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I. Muttergesellschaft
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Zurechnungssubjekt für den Steuererhöhungsbetrag i.S.d. § 9 Abs. 1 MinStG ist eine Muttergesellschaft. Der Gesetzeswortlaut macht diesbezüglich keine weiteren Einschränkungen. Unter einer Muttergesellschaft i.S.d. § 9 Abs. 1 MinStG sind sowohl die oberste Muttergesellschaft als auch die zwischengeschaltete Muttergesellschaft und die im Teileigentum stehende Muttergesellschaft zu verstehen. Dies folgt daraus, dass für all diese Muttergesellschaften eine PES-Pflicht nach § 8 MinStG bestehen kann.