Suchen Kontrast Hilfe
Mindeststeuergesetz (MinStG)
Altenburg/Englisch/Benecke

Mindeststeuergesetz (MinStG)

Kommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-504-20159-3

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Mindeststeuergesetz (MinStG) (1. Auflage)

I. Übermittlung an die ausländische zuständige Behörde (Abs. 4 Satz 1 bis 5)

43

Satz 1 regelt die Übermittlung von Mindeststeuer-Berichten durch das BZSt an ausländische Stellen. Sofern ein dem BZSt nach Abs. 1 übermittelter Mindeststeuer-Bericht Informationen i.S.d. § 76 MinStG enthält, die ein anderes Steuerhoheitsgebiet betreffen, leitet das Bundeszentralamt für Steuern diesen Bericht an die zuständige Behörde des betreffenden Steuerhoheitsgebiets weiter. Dies gilt jedoch nur, wenn zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem betreffenden Steuerhoheitsgebiet eine innerstaatlich anwendbare völkerrechtliche Vereinbarung oder eine Verpflichtung besteht oder, die den gegenseitigen automatischen Austausch von Informationen zu Mindeststeuer-Berichten zwischen den zuständigen Behörden vorsieht oder aufgrund von Artikel 8ae Absatz 2 der Richtlinie 2011/16/EU ein automatischer Informationsaustausch innerhalb der EU vorgesehen ist.

44

Die Übermittlung erfolgt spätestens mit Ablauf des dritten Monats nach Ablauf der Frist nach Absatz 3 (15/18 Monate). Für nach Ablauf der Frist nach Absatz 3 erhaltene...

Daten werden geladen...