Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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2. Der Sekundärergänzungssteuerbetrag einer inländischen Geschäftseinheit
a) Grundkonzept der Sekundärergänzungssteuer
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§ 11 Abs. 1 Satz 1 MinStG enthält das Grundkonzept der deutschen Umsetzung der Sekundärergänzungssteuer und die Legaldefinition des Sekundärergänzungssteuerbetrags. Demnach entsteht für jede nach § 1 MinStG im Inland steuerpflichtige Geschäftseinheit, ausgenommen Investmenteinheiten, in Höhe des ihr für das Geschäftsjahr zuzurechnenden Teils des Anteils der Bundesrepublik Deutschland am Gesamtbetrag der Steuererhöhungsbeträge nach § 12 MinStG ein Ergänzungssteuerbetrag (Sekundärergänzungssteuerbetrag). Dieses Grundkonzept wird durch die weiteren Anordnungen der §§ 11—14 MinStG konkretisiert. Im Ausgangspunkt basiert die deutsche Umsetzung der Sekundärergänzungssteuer somit auf einer substanzbasierten Verteilung des insgesamt an die Bundesrepublik Deutschland zur Besteuerung nach § 12 MinStG zugewiesenen Anteils (Inlandsquote) am Gesamtbetrag der Steuererhöhungsbeträge auf alle inländischen Geschäftseinheiten. Damit wird im Ergebnis das Verteilungsprinzip, das international für die Aufteilung des Ge...