Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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II. Sonderfall Joint Venture
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Da Joint Venture und ihre Tochtergesellschaften zwar steuerpflichtig aber keine Geschäftseinheiten i.S.d. § 4 Abs. 2 Satz 1 MinStG sind, fingiert § 3 Abs. 2 Satz 1 MinStG, dass Steuerpflichtige i.S.d. § 1 S. 47 Abs. 2 MinStG für Zwecke der Mindeststeuergruppe als Geschäftseinheiten der Unternehmensgruppe gelten, deren oberste Muttergesellschaft das Joint Venture im Konzernabschluss entsprechend § 67 Abs. 4 MinStG erfasst. Hierdurch wird die angestrebte Bündelung des Besteuerungsverfahrens auch auf die Joint Venture (einschließlich ihrer Tochtergesellschaften) erstreckt.
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Aufgrund der Definition des Joint Ventures in § 67 Abs. 4 MinStG, wonach eine Beteiligung von mindestens 50 % erforderlich ist, kann es bei zwei Beteiligungen von jeweils 50 % zu der Situation kommen, dass das Joint Venture als Geschäftseinheit zweier Unternehmensgruppen gilt. Für diesen Fall sieht § 3 Abs. 2 Satz 2 MinStG eine hälftige Aufteilung der NES-Betrag hälftig auf beide Unternehmensgruppen vor. Damit wird eine doppelte Zurechnung des NES-Betrags verhindert. Hintergrund hierfür ist, dass in diesen Situationen für eine anerkannte NES ein Mechanismus zur Vermeidung der Doppelbe...