Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
5. Gesamtwert der materiellen Vermögenswerte in allen Steuerhoheitsgebieten mit anerkannter Sekundärergänzungssteuerregelung (Abs. 1 Satz 3 Nr. 4)
30
§ 12 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 MinStG definiert die „Gesamtwert der materiellen Vermögenswerte in allen Steuerhoheitsgebieten mit anerkannter Sekundärergänzungssteuerregelung“ als die Summe der Nettobuchwerte der materiellen Vermögenswerte aller Geschäftseinheiten der Unternehmensgruppe, die in einem Steuerhoheitsgebiet belegen sind, in dem für das Geschäftsjahr eine anerkannte Sekundärergänzungssteuerregelung anzuwenden ist (sog. UTPR Jurisidictions). Der Nettobuchwert der materiellen Vermögenswerte wird in § 12 Abs. 4 MinStG näher definiert.