Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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2. Erfolgsneutral erfasste latente Steuern
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Sofern Wertänderungen von Sachverhalten nicht im Periodenergebnis, sondern erfolgsneutral außerhalb der Gewinn- und Verlustrechnung (in IFRS im sonstigen Ergebnis) erfassen werden, sind auch die korrespondierenden latenten Steuern im sonstigen Ergebnis zu erfassen (IAS 12.61A (a)). Für im Eigenkapital zu erfassende Posten gilt dies gleichermaßen (IAS 12.61A (b)). Die erfolgsneutrale Erfassung von Sachverhalten impliziert, dass latente Steueraufwendungen nicht erfolgswirksam berücksichtigt werden, nicht Bestandteil der Gewinn- und Verlustrechnung werden und somit nicht Eingang finden in den Mindeststeuer-Jahresüberschuss oder -Jahresfehlbetrag sowie den Gesamtbetrag der angepassten latenten Steuern (§ 50 Abs. 1 MinStG) (§ 50 MinStG Rz. 36).
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Eine Eliminierung von erfolgsneutral erfassten Sachverhalten ist daher nur erforderlich, wenn als Ausgangsgröße die — in der Bilanz erfassten — aktiven und passiven latenten Steuern gewählt werden. Wird hingegen auf die im Mindeststeuer-Jahresüberschuss erfassten latenten Steueraufwendungen (-erträge) als Ausgangsgröße zurü...