Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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1. Die oberste Muttergesellschaft im Gesellschaftskonzern (Abs. 3 Satz 1 Nr. 1)
a) Vorliegen einer maßgeblichen Kontrollbeteiligung
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OMG der Unternehmensgruppe ist im Regelfall gem. § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 MinStG die Einheit, die unmittelbar oder mittelbar eine Kontrollbeteiligung an einer anderen Einheit hält, ohne dass an ihr von einer anderen Einheit unmittelbar oder mittelbar eine Kontrollbeteiligung gehalten wird. Was als Einheit gilt, ist in § 4 Abs. 6 MinStG definiert (vgl. Rz. 139 ff.). Hierzu gehören grundsätzlich auch Personengesellschaften, Stiftungen und „Trusts“, die folglich ebenfalls als OMG qualifizieren können (vgl. zur Definition einer Einheit Rz. 140).
Maßgeblich ist dabei, dass die OMG selbst nicht von einer anderen Gesellschaft i.S.d. § 7 Abs. 20 MinStG beherrscht wird. Weiterhin muss die OMG selbst eine Kontrollbeteiligung an mindestens einer anderen Geschäftseinheit halten, um nach § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 MinStG als OMG zu qualifizieren. In den Fällen des § 4 Abs. 1 Satz 2 MinStG (Einzelgesellschafts-Unternehmensgruppen, s. Rz. 85 ff.) fingiert § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 MinStG die Einzelgesellschaft als OMG (vgl. dazu Rz. 119).
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Wie unter Rz. 58 ausgeführt, ist die Kontrollbeteiligung ...