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Mindeststeuergesetz (MinStG)
Altenburg/Englisch/Benecke

Mindeststeuergesetz (MinStG)

Kommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-504-20159-3

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Mindeststeuergesetz (MinStG) (1. Auflage)

1. Überblick

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Nach § 67 Abs. 4 MinStG ist ein Joint Venture im Sinne des MinStG eine Einheit, deren Finanzergebnisse nach der Equity-Methode im Konzernabschluss der obersten Muttergesellschaft erfasst werden und diese oberste Muttergesellschaft unmittelbar oder mittelbar eine Eigenkapitalbeteiligung von mindestens 50 Prozent an dieser Einheit hält.

Für die Einordnung als Joint Venture knüpft diese Regelung einerseits an die Bilanzierung nach der Equity-Methode (s. dazu Rz. 9 ff.) an und setzt andererseits eine Beteiligungsquote von mindestens 50 % voraus (s. dazu Rz. 13 ff.).

Die Equity-Methode definiert der Gesetzgeber in § 7 Abs. 9 MinStG als eine Bilanzierungsmethode, bei der die Anteile zunächst mit den Anschaffungskosten angesetzt und in der Folge entsprechend dem Anteil des Anteilseigners am sich ändernden Reinvermögen des Beteiligungsunternehmens berichtigt werden. Dabei ist zwischen der Bilanzierung nach IFRS, HGB bzw. weiteren lokalen Rechnungslegungsstandards zu differenzieren. Gleichwohl wird hier nur auf nationale Rechnungslegungsstandard eingegangen.

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