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Mindeststeuergesetz (MinStG)
Altenburg/Englisch/Benecke

Mindeststeuergesetz (MinStG)

Kommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-504-20159-3

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Mindeststeuergesetz (MinStG) (1. Auflage)

II. Erfasste Steuern für Vor-Übergangsjahre (Abs. 2 Nr. 2)

63a

Als nicht erfasste Steuern gelten gem. § 45 Abs. 2 Nr. 2, Halbs. 1 MinStG Steuern der GE, die Geschäftsjahre betreffen, die dem Übergangsjahr vorhergehen. Obgleich aus dem Wortlaut „Steuern der Geschäftseinheit“ nicht klar wird, welche Steuerarten gemeint sind, dürften denklogisch lediglich Steuern i.S.d. § 45 Abs. 1 MinStG betroffen sein, da andere Arten von Steuern bereits dem Grunde nach nicht zu berücksichtigen sind. Ausweislich der Gesetzesbegründung soll die Nichteinbeziehung von Vor-Übergangsjahr-Steuern indes nur für „tatsächliche Steuern“ gelten. In Ermangelung weiterer Erläuterungen und einer gesetzlichen Definition, was unter „tatsächlichen Steuern“ zu verstehen ist, wird nach hier vertretener Auffassung davon ausgegangen, dass der Begriff synonym zu „laufende Steuern“ zu verstehen ist. Im Umkehrschluss erübrigt sich damit eine zeitraumbezogene Analyse im Hinblick auf Aufwand bzw. Erträgen aus latenten Steuereffekten. Dies kann indes dazu führen, dass steuerlicher Mehraufwand aufgrund einer tatsächlichen Steuernachzahlung für Vor-Übergangsja...

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