Suchen Kontrast Hilfe
Mindeststeuergesetz (MinStG)
Altenburg/Englisch/Benecke

Mindeststeuergesetz (MinStG)

Kommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-504-20159-3

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Mindeststeuergesetz (MinStG) (1. Auflage)

I. Überblick

104

Der nicht ausgeschüttete Mindeststeuer-Gesamtgewinn ist die maßgebende Berechnungsgröße für den Ergänzungssteuerbetrag der Investmenteinheit, der am Ende des dreijährigen Bezugszeitraums dem gruppenzugehörigen Gesellschafter zuzurechnen ist (s. Rz. 76). Die Ermittlung ist für jedes Geschäftsjahr vorzunehmen, für das der Antrag gem. § 74 Abs. 1 MinStG wirksam ist, d.h. das Wahlrecht nicht widerrufen wurde. Somit ist im Ergebnis in jedem Geschäftsjahr für jede betroffene Investmenteinheit eine Schattenrechnung vorzunehmen.

105

Gemäß § 74 Abs. 4 MinStG ist der nicht ausgeschüttete Mindeststeuer-Gesamtgewinn wie folgt zu ermitteln


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Mindeststeuer-Gewinn der Investmenteinheit eines Geschäftsjahres (das sog. „untersuchte Geschäftsjahr“) (§ 74 Abs. 4 MinStG, s. Rz. 107)
./.
erfasste Steuern der Investmenteinheit (§ 74 Abs. 4 Nr. 1 MinStG, s. Rz. 111 ff.)
./.
Ausschüttungen und fiktive Ausschüttungen im Bezugszeitraum, ausgenommen an Investmenteinheiten (§ 74 Abs. 4 Nr. 2 MinStG, s. Rz. 117 ff.)
./.
Mindeststeuer-Verluste innerhalb des Bezugsz...

Daten werden geladen...