Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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IV. Vereinbarkeit mit Verfassungsrecht
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Die Verfassungsmäßigkeit der Ermittlung eines — von den übrigen Geschäftseinheiten getrennt zu ermittelnden — effektiven Steuersatzes für Investmenteinheiten gem. § 72 MinStG erscheint im Hinblick auf Art. 3 GG fraglich. Es ist zweifelhaft, ob die Möglichkeit das Wahlrecht gem. §§ 73 und 74 MinStG ausüben zu können, an der verfassungsrechtlichen Einordnung von § 72 MinStG etwas ändert (s. § 72 MinStG Rz. 74). Vor diesem Hintergrund erscheint die unterschiedliche Behandlung von Investmenteinheiten gem. §§ 72—74 MinStG gegenüber regulären Investmenteinheiten verfassungsrechtlich bedenklich.