Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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III. Rechtsentwicklung
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§ 1 MinStG setzt Art. 2 (Anwendungsbereich) und Art. 36 (Joint Venture) der RL (EU) 2022/2523 um. Die Abs. 1 bis 3 wurden im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens nur hinsichtlich der Legalverweise angepasst; Abs. 4 erfuhr eine leichte redaktionelle Änderung.