Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
I. Ausgangsgröße (Abs. 1 Halbs. 1)
22
In § 44 Abs. 1 Halbs. 1 MinStG wird zunächst die Ausgangsgröße des Betrags der angepassten erfassten Steuern einer Geschäftseinheit näher definiert. Diese Ausgangsgröße entspricht
1. den laufenden Steuern, die
2. im Mindeststeuer-Jahresüberschuss oder Mindeststeuer-Jahresfehlbetrag im Geschäftsjahr angefallen sind und
3. als erfasste Steuern qualifizieren.
S. 725
23
Damit sind nach § 44 Abs. 1 Halbs. 1 MinStG nur laufende Steuern und nicht auch latente Steuern in der Ausgangsgröße des Betrags der angepassten erfassten Steuern einer Geschäftseinheit enthalten. Latente Steuern finden allerdings unter Anwendung der Vorschriften des § 50 MinStG über die Anpassungsnorm des § 44 Abs. 1 Nr. 2 MinStG im Ergebnis ebenfalls Eingang in den Betrag der angepassten erfassten Steuern einer Geschäftseinheit. Zudem werden von § 44 Abs. 1 Halbs. 1 MinStG zunächst nur als Steuern gebuchte Beträge berücksichtigt. Beträge, die als sonstiger Aufwand oder Ertrag im Ergebnis vor Steuern berücksichtigt worden sind, sind nicht in der nach § 44 Abs. 1 Halbs. 1 MinStG definierten Ausgangsgröße des Betrags der angepassten erfassten Steuern enthalten...