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Mindeststeuergesetz (MinStG)
Altenburg/Englisch/Benecke

Mindeststeuergesetz (MinStG)

Kommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-504-20159-3

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Mindeststeuergesetz (MinStG) (1. Auflage)

II. Euro-Schwellenwerte als Umrechnungsgegenstand

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Weicht die Konzernberichtswährung vom Euro ab, müssen die in § 97 Abs. 1 MinStG auf Euro lautenden MinStG-Schwellenwerte umgerechnet werden. Das Unter- oder Überschreiten eines MinStG-Schwellenwerts führt dazu, dass eine spezifische Regelung aus dem MinStG zur Anwendung kommt. Insofern stellen Schwellenwerte Anwendungsbedingungen dar. Dabei bezieht sich der § 97 Abs. 1 MinStG in seinem Wortlaut auf eine Vielzahl an Euro-Schwellenwerten.

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Der § 97 Abs. 1 MinStG normiert zwar bei Währungsabweichung die Pflicht zur Umrechnung der Euro-Schwellenwerte des MinStG, nicht jedoch in welche Währung hierbei umzurechnen ist. Sachlogisch kann es sich dabei nur um eine Umrechnung in die Konzernberichtswährung handeln. Denn zum einen soll § 97 Abs. 1 MinStG sicherstellen, dass ein Über- oder Unterschreiten der MinStG-Schwellenwerte geprüft werden kann. Zum anderen ist zu berücksichtigen, dass für Mindeststeuer-Zwecke ausschließlich die Konzernberichtswährung relevant ist. Demnach liegen die zur Überprüfung der Schwellenwerte notwendigen Werte nur in der Konzernberichtswährung vor. Die nach § 97 Abs. 1 MinStG durchzuführende Umrechnung der Euro-Schwellenwerte des in die Konzernberichtswährung führt dazu, dass nun die Währung der

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