Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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d) Immobilien-Investmentvehikel
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Gemäß Art. 3 Nr. 32 Lux-MinStG bezeichnet „Immobilieninvestmentvehikel“ (richtlinienkonform) eine Einheit in Streueigentum, die überwiegend unbewegliches Vermögen hält und deren Erträge einem einzigen Steuersatz unterliegen, und zwar entweder auf Ebene des Immobilieninvestmentvehikels selbst oder auf Ebene seiner Anteilseigner, mit einem Aufschub von höchstens einem Jahr. Das nationale luxemburgische Rechtssystem kennt keine REIT oder vergleichbaren Vehikel, die in den Anwendungsbereich dieser Vorschrift fallen könnten. Somit wäre dies ausschließlich im grenzüberschreitenden Kontext mit vor- oder nachgeschalteten ausländischen REIT relevant.