Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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IV. Vereinbarkeit mit Verfassungsrecht/Vereinbarkeit mit Unionsprimärrecht
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Wie bereits unter Rz. 8 ff. beschrieben, ist die Frage, ob § 88 MinStG als rein interpretative Konkretisierung der Mindeststeuer-Richtlinie angesehen werden kann umstritten. Nach der hier vertretenen Auffassung ist dies nicht der Fall. In der Folge handelt es sich hierbei um rein nationales Recht, welches sich somit, im Unterschied zu den meisten anderen Paragraphen des Mindeststeuergesetzes, nur an dem nationalen Verfassungsrecht messen lassen muss. Eine Unvereinbarkeit mit dem nationalen Verfassungsrecht ist jedoch nicht ersichtlich.