Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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9. Angefochtene oder nicht erhobene Steuer (Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 und Satz 4 Nr. 5)
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Nach Satz 3 Nr. 5 — richtigerweise Nr. 8 — kann schließlich ein multinationaler Konzern nicht für die Anwendung der Safe-Harbour-Regelung optieren, wenn seine nationale Ergänzungssteuer angefochten oder als nicht festsetzbar angesehen wird und deshalb nicht zu berücksichtigen ist (§ 54 Abs. 2 Satz 2 MinStG).
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Der Ausschluss besteht nach Satz 4 Nr. 5 für das jeweilige Steuerhoheitsgebiet.