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Mindeststeuergesetz (MinStG)
Altenburg/Englisch/Benecke

Mindeststeuergesetz (MinStG)

Kommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-504-20159-3

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Mindeststeuergesetz (MinStG) (1. Auflage)

I. Expliziter Widerruf des Wahlrechts (Abs. 3 Satz 1)

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§ 51 Abs. 3 MinStG regelt, dass der latente Steueranspruch im Geschäftsjahr des Widerrufs der Inanspruchnahme des Wahlrechts für das betreffende Steuerhoheitsgebiet auf null zu reduzieren ist, d.h. aufzulösen ist.

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Der Widerruf kann denklogisch nur einmal erklärt werden. Denn nach einem wirksamen Widerruf kann das Wahlrecht des § 51 Abs. 1 MinStG nicht noch einmal in Anspruch genommen werden, denn dieses Wahlrecht ist zwingend mit Abgabe des ersten Mindeststeuer-Berichts für ein Steuerhoheitsgebiet auszuüben (s. Rz. 12), d.h. es kann nicht in Geschäftsjahren nach einem Widerruf erneut genutzt werden.

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Das Gesetz schweigt zu der Frage, in welcher (verfahrensrechtlichen) Form der Widerruf zu erklären ist und ob damit nur ein Widerruf durch den Steuerpflichtigen selbst oder auch ein Widerruf durch die Finanzbehörden (wegen z.B. Nichterfüllung der für das Wahlrecht notwendigen Voraussetzungen) gemeint ist. Nach der hier vertretenen Ansicht kann auf Basis einer grammatikalischen Auslegung nur der Fall des Widerrufs durch den Steuerpflichtigen gemeint sein und dieser Widerruf kann formlos erfol...

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