Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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2. Öffentlich-rechtliche Versicherungs- und Versorgungseinrichtung (Abs. 27 Satz 1)
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§ 7 Abs. 27 Satz 1 MinStG knüpft an bestehendes Recht an und definiert dabei, dass eine Pensionseinheit grds. jede öffentlich-rechtliche Versicherungs- und Versorgungseinheit i.S.d. § 5 Abs. 1 Nr. 8 KStG ist. Für eine Abgrenzung wird auf die einschlägigen Kommentierungen des Körperschaftsteuergesetzes verwiesen.