Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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I. Die Neuberechnung auslösende Sachverhalte (Abs. 7 Satz 1 Halbs. 1)
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Das Gesetz ordnet eine Neuberechnung des effektiven Steuersatzes und der Steuererhöhungsbeträge an, wenn eine Geschäftseinheit
die Unternehmensgruppe verlässt (Alt. 1) oder
im Wesentlichen alle ihre Vermögenswerte überträgt (Alt. 2).
S. 1141
Die Neuberechnung des Steuererhöhungsbetrags führt zu einer Neuberechnung der Ergänzungssteuer in Bezug auf das betroffene Steuerhoheitsgebiet. Die Regelung soll sicherstellen, dass die Nutzung fiktiver Ausschüttungssteuern (rückwirkend) verwehrt wird, wenn es aufgrund einer Veräußerung der Geschäftseinheit oder ihrer wesentlichen Vermögensgegenstände nicht mehr zu einer tatsächlichen Ausschüttung kommen kann. In diesem Fall kommt es auch nicht mehr zur Zahlung einer tatsächlichen Ausschüttungssteuer und somit zu einer Minderung des Nachversteuerungskontos (vgl. Rz. 47 ff.). Vielmehr wird mit der Veräußerung der Geschäftseinheit bzw. ihrer wesentlichen Vermögenswerte das Besteuerungssubstrat der globalen Mindeststeuer (zumindest für diese betroffene Unternehmensgruppe) entzogen. Eine rückw...