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Mindeststeuergesetz (MinStG)
Altenburg/Englisch/Benecke

Mindeststeuergesetz (MinStG)

Kommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-504-20159-3

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Mindeststeuergesetz (MinStG) (1. Auflage)

1. Passive Erträge i.S.d. Nr. 1 bis 6

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Bei den in § 7 Abs. 25 Nr. 1 bis 6 MinStG genannten passiven Erträgen handelt es sich um eine abschließende Aufzählung von Erträgen, die entsprechend dem Sinn und Zweck der Norm besonders mobil sind und leicht auf andere Geschäftseinheiten verlagert werden können. Der Katalog des § 7 Abs. 25 MinStG ist das Ergebnis der internationalen Verhandlungen im Inclusive Framework. Er stimmt dementsprechend weder mit dem Passivkatalog des Art. 7 Abs. 2 Buchst. a ATAD-Richtlinie 2016/1164 noch mit den passiven Einkünften überein, die nach Anwendung des Aktivkatalogs des § 8 Abs. 1 AStG verbleiben. Die dagegen im Schrifttum teilweise vorgebrachte Kritik, dass dies zu Doppelbesteuerung führen könne, geht jedoch fehl: Soweit z.B. passive Einkünfte für Zwecke des AStG, aber keine passiven Erträge i.S.d. § 7 Abs. 25 MinStG vorliegen (z.B. Einkünfte aus Handel, die den Tatbestand der schädlichen Mitwirkung des § 8 Abs. 1 Nr. 4 AStG erfüllen), findet § 49 Abs. 2 MinStG keine Anwendung. Liegen passive Erträge i.S.d. § 7 Abs. 25 MinStG, aber aktive Einkünfte i.S.d. § 8 Abs. 1 AStG vor, fehlt es an einer Hinzurechnungsbesteuerung und insoweit an nach § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und Abs. 2 MinStG zurech...

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