Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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2. Zeitliche Aspekte der Implementierung
a) Einleitung
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Das deutsche Umsetzungsgesetz zur globalen Mindestbesteuerung wurde am im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Das MinStG trat am in Kraft und ist gem. § 101 MinStG erstmals für Geschäftsjahre die nach dem beginnen durch im Inland ansässige Geschäftseinheiten nach § 1 Abs. 1 MinStG, anzuwenden.
S. 1471
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Zwar wurden bereits im Laufe des Jahres 2023 Gesetzesentwürfe des MinStG durch den Gesetzgeber zu Konsultations- und Kommentierungszwecken mit Verbänden und Unternehmensvertretern geteilt, jedoch machte die zeitliche Nähe des Gesetzgebungsprozesses (Entwerfen des MinStG durch den deutschen Gesetzgeber, Gesetzesbeschluss und Inkrafttreten) zum Anwendungszeitpunkt in vielen betroffenen Unternehmensgruppen eine zeitlich gestufte Implementierung erforderlich, welche wie nachfolgend erläutert eine differenzierte Betrachtung für die Zeiträume vor in Kraft treten der gesetzlichen Regelung und ab dem Jahr des Inkrafttretens erforderte.
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Die Abstufung der Implementierung war insbesondere dann erforderlich, wenn die Unternehmensgruppen einer Pflicht...