Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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1. Geschäftsjahr
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Geschäftsjahr ist nach der Definition des § 7 Abs. 11 MinStG der Rechnungslegungszeitraum, für den die oberste Muttergesellschaft einen Konzernabschluss aufstellt (§ 7 MinStG Rz. 68 ff.). Im Falle des § 7 S. 959 Abs. 21 Nr. 4 MinStG („Fiktiver Konzernabschluss“) ist Geschäftsjahr regelmäßig das Kalenderjahr (§ 7 MinStG Rz. 166 f.).