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Mindeststeuergesetz (MinStG)
Altenburg/Englisch/Benecke

Mindeststeuergesetz (MinStG)

Kommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-504-20159-3

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Mindeststeuergesetz (MinStG) (1. Auflage)

2. Zurechnungsquote des § 11 Abs. 1 Satz 3 MinStG

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Die Zurechnungsquote einer Geschäftseinheit entspricht dem relativen Anteil der jeweiligen Geschäftseinheit an der insgesamt im Inland vorhandenen Substanz der Unternehmensgruppe. Gemäß § 11 Abs. 1 Satz 3 MinStG ist der der steuerpflichtigen Geschäftseinheit zuzurechnende Teil zu ermitteln, indem der Quotient aus der Anzahl der Beschäftigten der Geschäftseinheit im Inland und der Anzahl der Beschäftigten aller Geschäftseinheiten im Inland sowie der Quotient aus dem Gesamtwert der materiellen Vermögenswerte der Geschäftseinheit im Inland und dem Gesamtwert der materiellen Vermögenswerte aller Geschäftseinheiten im Inland gebildet wird. Beide Quotienten fließen jeweils hälftig (d.h. nach Multiplikation mit 50 %) in die Zurechnungsquote der Geschäftseinheit ein. Gemäß § 11 Abs. 1 Satz 5 MinStG gilt § 12 MinStG entsprechend für die nähere inhaltliche Bestimmung dieser Faktoren und ihre Zuordnung zu Geschäftseinheiten. Für die betroffenen Unternehmensgruppen hat dies den praktischen Vorteil, die zwingend für die Anwendung des § 12 MinStG erforderlichen Ermitt S. 255 lungen auch im innerstaatlichen Kontext anwenden zu k...

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