Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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I. Regelungsgegenstand und Bedeutung
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§ 89 MinStG setzt die Leitlinien des Inclusive Framework vom Juli 2023 zu dem zeitlich befristeten UTPR-Safe-Harbour um. Diese Safe Harbour-Regelung weist im Vergleich zum CbCR-Safe-Harbour der §§ 84 ff. MinStG die Besonderheit auf, dass sie nicht generell zum Ansatz eines fiktiven Steuererhöhungsbetrags von null für das getestete Steuerhoheitsgebiet berechtigt, sondern lediglich die Anwendung der SES für die betreffende Jurisdiktion sperrt. Die Erhebung eines etwaigen Steuererhöhungsbetrags im Wege der PES oder NES bleibt unberührt. Außerdem gelangt § 89 MinStG nur für den S. 1362 Belegenheitsstaat der oMG zur Anwendung. Andererseits kann der SES-SH unabhängig von den wirtschaftlichen und steuerlichen Verhältnissen der konkreten MNU in diesem Steuerhoheitsgebiet beansprucht werden. Einzige Voraussetzung ist nämlich die Feststellung, dass der kombinierte nominelle Körperschaftsteuersatz in diesem Steuerhoheitsgebiet im jeweiligen Geschäftsjahr mindestens 20 Prozent beträgt.
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Zweck des SES-SH ist es ausweislich der OECD-VWL, Staaten ohne NES bzw. ohne auf Inlandssachverhalte erstreckte P...