Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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XXXIX. Zugelassener Standardsetzer (Abs. 38)
279
Ein zugelassene Standardsetzer ist ein Gremium, das aufgrund gesetzlicher Regelungen befugt ist, die für die (handelsrechtliche) Rechnungslegung/Finanzberichterstattung geltenden Rechnungslegungsstandards für das Steuerhoheitsgebiet vorzuschreiben, aufzustellen oder anzuerkennen. Die in einem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren verabschiedeten Regelungen des HGB sind mithin nicht nur anerkannte, sondern auch zugelassene Rechnungslegungsstandards.
280
Die Deutschen Rechnungslegungsstandards (DRS) sind keine direkte gesetzliche Regelung, sondern private Empfehlungen des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC), die jedoch S. 196 eine starke faktische Bindungswirkung haben; sie dürfen zudem dem HGB nicht widersprechen. Wenn die durch das Bundesministerium der Justiz im Bundesanzeiger bekannt gemachten Standards bei der Rechnungslegung angewendet wurden, wird gem. § 342q Abs. 2 HGB die Beachtung der die Konzernrechnungslegung betreffenden Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung vermutet. Daher ist zu vermuten, dass diese Standards, die...