Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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I. Regelungsgegenstand und Bedeutung
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§ 69 MinStG ist in Teil 7 Abschnitt 1 des MinStG verortet, welcher besondere Regelungen für oberste Muttergesellschaften enthält, die transparent besteuert werden. Hintergrund der Regelung ist, dass transparent besteuerte Gesellschaften in den meisten nationale Steuersysteme keine eigene Steuerlast aufweisen und daher stets als niedrigbesteuert i.S.d. MinSt gelten würden. Um zu vermieden, dass es zur Erhebung einer Ergänzungssteuer kommt, obwohl eine Besteuerung auf Ebene der Gesellschafter erfolgt, sieht § 69 MinStG stattdessen vor, dass der Mindeststeuer-Gewinn solcher Gesellschaften, in dem Umfang gekürzt wird, in dem sichergestellt ist bzw. davon auszugehen ist, dass dieser Gewinn einer Steuerbelastung von 15 % oder mehr unterliegt.
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§ 69 MinStG hat für Deutschland eine besonders wichtige Bedeutung. Bei viele Familienunternehmen findet sich — zur gleichmäßigen Beteiligung der Familienstämme sowie zur Vermeidung von Wegzugsbesteuerung — als oberste Muttergesellschaft eine GmbH & Co. KG oder vergleichbare transparente Besteuerungsstrukturen. Ohne die Anpassungen nach § 69 MinStG würden die Unternehmensgruppen vielf...